Brandschutz heißt:
Sicher Wohnen
Im Mittelalter fürchteten
sich Stadtbewohner am meisten vor großen Bränden. Heute fragen Bauherren
oder Käufer nur noch selten nach dem Brandrisiko ihres Eigenheimes. Logisch,
denn Großbrände treten bei der vorherrschenden Massivbauweise kaum noch
auf.
Was
jedoch nur wenige wissen: die Bauaufsicht stellt an kleinere Wohngebäude
keine oder nur sehr niedrige Brandschutzanforderungen. Es lohnt sich also,
über den gewünschten Brandschutz nachzudenken.
Gesetzlicher
Brandschutz = Minimalschutz
Gesetzliche Brandschutz-Vorschriften sind Minimalanforderungen. Sie dienen
ausschließlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Der Schutz
von Vermögenswerten liegt allein im Ermessen des Bauherrn.
- In Deutschland
sterben jährlich mehr als 600 Tote bei Wohnungsbränden.
Massivhäuser
aus Steinen und Beton sind durch Brand wenig gefährdet. Weil massive Bauteile
keine Hohlräume haben, kann sich das Feuer nicht innerhalb der Wände
und Decken weiterfressen. Nicht brennbare mineralische Baustoffe behindern
sie die Brandausbreitung und bilden keine Rauchgase.
Da schon
11,5 cm dicke, massive Wände der Feuerwiderstandsklasse F 90 angehören,
d.h. mindestens 90 Minuten dem Feuer standhalten, übertreffen praktisch
alle Massivhäuser die bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen für freistehende
Einfamilienhäuser. Die meisten Brandversicherungen honorieren dies durch
niedrige Prämien. |