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Brandschutz heißt: Sicher Wohnen
Im Mittelalter fürchteten sich Stadtbewohner am meisten vor großen Bränden. Heute fragen Bauherren oder Käufer nur noch selten nach dem Brandrisiko ihres Eigenheimes. Logisch, denn Großbrände treten bei der vorherrschenden Massivbauweise kaum noch auf.

Was jedoch nur wenige wissen: die Bauaufsicht stellt an kleinere Wohngebäude keine oder nur sehr niedrige Brandschutzanforderungen. Es lohnt sich also, über den gewünschten Brandschutz nachzudenken.

Gesetzlicher Brandschutz = Minimalschutz
Gesetzliche Brandschutz-Vorschriften sind Minimalanforderungen. Sie dienen ausschließlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

  • Der Schutz von Vermögenswerten liegt allein im Ermessen des Bauherrn.
  • In Deutschland sterben jährlich mehr als 600 Tote bei Wohnungsbränden.

Massivhäuser aus Steinen und Beton sind durch Brand wenig gefährdet. Weil massive Bauteile keine Hohlräume haben, kann sich das Feuer nicht innerhalb der Wände und Decken weiterfressen. Nicht brennbare mineralische Baustoffe behindern sie die Brandausbreitung und bilden keine Rauchgase.
Da schon 11,5 cm dicke, massive Wände der Feuerwiderstandsklasse F 90 angehören, d.h. mindestens 90 Minuten dem Feuer standhalten, übertreffen praktisch alle Massivhäuser die bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen für freistehende Einfamilienhäuser. Die meisten Brandversicherungen honorieren dies durch niedrige Prämien.

Fotofacharchiv Brandschutz: Holzhäuser das neue Problem Quelle: FIRE Foto

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