Seit
2002 schreibt die Energieeinsparverordnung den Wärmeschutz von Neubauten
vor. Damit muss jedes neue Wohngebäude ein Niedrigenergiehaus sein.
Nachzuweisen ist der maximal zulässige Jahresheizprimärenergiebedarf, d.h. wieviel
Energie erzeugt werden muss, um das Haus und das Warmwasser zu heizen.In
die Berechnung gehen ein:
die Wärmeverluste
über die Außenbauteile, |
Energiegewinne
durch Sonneneinstrahlung |
die energiesparende
Wirkung von Wärmespeichermassen |
die Energieverluste
der Heizkessel und Heizleitungen |
die Winddichtigkeit eines Gebäudes |
die Wärmeverluste
an Wärmebrücken (auch Kältebrücken genannt) |
Etwa 37 % der Primärenergie
geht über die Gebäudehülle verloren. Davon benötigen die Wände lediglich
10% bis 15%. Die Aufbereitung und der Transport des Energieträgers Öl
oder Gas, die Verluste des Heizkessels und die Wärmeverluste bei der Verteilung
der Heizwärme verbrauchen - selbst bei sparsamen Brennwertkesseln - ca.
30 %, die Belüftung des Gebäudes ca. 25 % und die Warmwasserbereitung
ca. 8% der Energie.
Für Energiesparhäuser
ist nicht nur der U-Wert (früher k-Wert genannt) der Wände
ausschlaggebend. Ebenso wichtig sind Fenster, energieoptimierte
Baukörper, Pufferzonen, Heizungsanlage u.s.w.
Das
sollten Sie bei Ihrer Planung bedenken!
Energiesparhäuser sollten Brennwerttechnik nutzen
Heizkörper und Heizleitungen sollten nicht in oder an Außenflächen liegen.
Kostengünstig
und energiesparend sind unter dem schwimmenden Estrich verlegte Heizungsrohre |
Studie: Einfluss der Bauweise auf den Heizwärmebedarf und den sommerlichen Wärmeschutz

Anteile der Wärmeverluste
bei einen nach der Energiesparverordnung geplantem Einfamilienhaus (Beispiel)

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