Startseite
Sie befinden sich hier: Hausplanung-Wärmeschutz


 

Seit 2002 schreibt die Energieeinsparverordnung den Wärmeschutz von Neubauten vor. Damit muss jedes neue Wohngebäude ein Niedrigenergiehaus sein. Nachzuweisen ist der maximal zulässige Jahresheizprimärenergiebedarf, d.h. wieviel Energie erzeugt werden muss, um das Haus und das Warmwasser zu heizen.In die Berechnung gehen ein:

die Wärmeverluste über die Außenbauteile,

Energiegewinne durch Sonneneinstrahlung

die energiesparende Wirkung von Wärmespeichermassen

die Energieverluste der Heizkessel und Heizleitungen

die Winddichtigkeit eines Gebäudes 

die Wärmeverluste an Wärmebrücken (auch Kältebrücken genannt) 

Etwa 37 % der Primärenergie geht über die Gebäudehülle verloren. Davon benötigen die Wände lediglich 10% bis 15%. Die Aufbereitung und der Transport des Energieträgers Öl oder Gas, die Verluste des Heizkessels und die Wärmeverluste bei der Verteilung der Heizwärme verbrauchen - selbst bei sparsamen Brennwertkesseln - ca. 30 %, die Belüftung des Gebäudes ca. 25 % und die Warmwasserbereitung ca. 8% der Energie.

Für Energiesparhäuser ist nicht nur der U-Wert (früher k-Wert genannt) der Wände  ausschlaggebend. Ebenso wichtig sind Fenster, energieoptimierte Baukörper, Pufferzonen, Heizungsanlage u.s.w.

Das sollten Sie bei Ihrer Planung bedenken!
Energiesparhäuser sollten Brennwerttechnik nutzen  
Heizkörper und Heizleitungen sollten nicht in oder an Außenflächen liegen.
• Kostengünstig und energiesparend sind unter dem schwimmenden Estrich verlegte Heizungsrohre

Studie: Einfluss der Bauweise auf den Heizwärmebedarf und den sommerlichen Wärmeschutz

Anteile der Wärmeverluste bei einen nach der Energiesparverordnung geplantem Einfamilienhaus (Beispiel)

Neubau Energiesparhaus Massiv Meins e.V.